Sie begrüßen darin den Ansatz der erweiterten Unterstützungsmöglichkeiten für die betroffenen Kinder in Obsorge- und Scheidungsverfahren. Jedoch weisen die österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen ausdrücklich auf die Schwachstellen des Vorhabens hin:
- Die Absicht der schrittweisen Ausdehnung der derzeit nur in Form von drei örtlich begrenzten Modellprojekten der Familiengerichtshilfe auf das Bundesgebiet ist zu begrüßen. Die praktische Umsetzung dieses Vorhabens muss aber unbedingt parallel mit der neuen Rechtslage einhergehen. Dafür ist für ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung zu sorgen. In diesem Zusammenhang wird explizit darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit des bereits seit 1. Juli 2010 gesetzlich installierten Kinderbeistandes in der Praxis aus Ressourcen- oder Informationsmangel bundesweit viel zu wenig zum Einsatz kommt.
- Dass die Meinung des Kindes in der Beurteilung des Kindeswohls künftig wesentlich zu berücksichtigen ist, ist als äußerst positiv zu werten. Es muss aber auch hier in der Praxis durch entsprechende Begleitmaßnahmen, wie etwa den standardmäßigen Einsatz des Kinderbeistandes sichergestellt werden, dass die Meinung des Kindes tatsächlich in das Verfahren einfließt. Diesbezüglich fehlt im Entwurf der Fokus, der das Kind zentral in den Mittelpunkt stellt. Es geht nicht um Polarisierung von Väter- und/oder Mütterrechten sondern um die verfassungsrechtlich und in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kinderrechte, die es umzusetzen gilt.
- Die praktischen Erfahren zeigen, dass nachhaltige Entscheidungen im Interesse des Kindes und somit auch für die Eltern in erster Linie nicht vor dem/der RichterIn, sondern im Vorfeld durch Vermittlungsgespräche und weitere professionelle Unterstützung erfolgen. Nur so können gemeinsame tragfähige und alltagstaugliche Lösungen erfolgen. Auf die gerichtliche Entscheidung alleine zu setzen ist zu wenig.